AGBs

 

1. Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit meinem Kunden. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

 

Der Vertrag kommt bei einer Terminvereinbarung zustande. Die Terminvereinbarung kann per Telefon, Email, persönlich / mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

3. Zahlung

 

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung. Die Gebühr für Gruppenkurse ist mit der Anmeldung fällig. Sie kann bei Buchungen bei H.O.N.A.S bis spätestens zu Beginn des Kurses geleistet werden. Bei Internatsanmeldungen ist die Zahlung bei Abgabe des Hundes oder Zeitnahe Überweisung vor Abgabe des Hundes fällig. Bei Neukunden wäre die Gebühr im Falle einer Betreuung vor der Aufnahme des Tieres zu leisten. Bei einem Hausbesuch / Einzeltraining wird die Gebühr im Anschluss des Termins fällig.

 

4. Rücktritt

 

a) Trainingskurse / Hausbesuche / Erziehungs- oder Korrekturmaßnahmen.

Die Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins muss bei vereinbarten Einzel- oder Gruppenkurse mindestens 1 Tag (24 Std.) vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden. Ein nicht abgesagter Termin wird in voller Höhe berechnet. Sollte kein zweit Termin ausgemacht werden, erlaube ich mir eine Storno-Gebühr in Höhe von 15.- € zu berechnen.

Die H.O.N.A.S Hundeschule behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde/Kundin ihren Hund misshandelt oder wenn den Ratschlägen der Tierpsychologin wiederholt nicht Folge geleistet wird.

Bereits gezahlte Beträge – auch für nicht in Anspruch genommen Leistungen – werden nicht zurück erstattet. Bei Ausfall der Tierpsychologin werden nicht erbrachte Leistungen zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Die H.O.N.A.S mobile Hundeschule behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, das Training abzusagen. Selbstverständlich wird die Stunde nachgeholt.

Bei Blockkursen handelt es sich immer um einzelne Trainingseinheiten. D.h., wenn man mal an einem Termin nicht teilnehmen kann, fehlt einem diese Einheit. Man hat natürlich die Möglichkeit, die versäumte Stunde per Einzeltraining ( für 45 Min. für € 45.-) nachzuholen oder sich von einem weiteren Familienmitglied vertreten zu lassen.

 

b) Tierbetreuung / Internat

Die Absage oder Änderung eines bereits vereinbarten Termins muss mindestens 4 Woche (28 Tage) vor dem Termin abgesagt werden. Ein nicht abgesagter Termin wird in voller Höhe berechnet. Die Rechnung wird 4 Wochen vorm Termin zugestellt.

 

5. Mitwirkungspflicht

 

Beim Training wird die aktive Mitarbeit des Kunden / Halters gefordert. Für nachhaltigen Erfolg ist das selbständige Üben der im Kurs erarbeiteten Inhalte, sowohl zwischen den einzelnen Trainingseinheiten als auch nach Ende des Trainings unverzichtbar. Eine Erfolgsgarantie kann aus diesem Grunde seitens H.O.N.A.S. nicht gegeben werden. 

 

6. Dienstleistungen

 

a) Hundetraining (mobil oder Trainingsplatz)

Je nach Training kann der Kurs immer an unterschiedlichen Orten stattfinden. Der Hund soll mit den Alltagssituationen vertraut gemacht werden. Am Ende der jeweiligen Kurse teile ich den nächsten Kursort mit, ob wir in Kohlstetten oder anderswo trainieren.

 

 

b) Tierbetreuung

Ich nehme nur 4, in Ausnahmefällen / Überschneidungen maximal 5 Hunde bei mir Zuhause mit Übernachtung auf. Das setzt allerdings eine Verträglichkeit mit anderen Hunden voraus. Während des Aufenthalts bei mir Zuhause, wird der zu betreuende Hund gehalten und behandelt als wäre es mein eigener. Das Gassi wird individuell gestaltet und richtet sich nach Alter und Gesundheit des Tieres.

Zubehör wie Futter, Näpfe, Leinen, Halsbänder, Geschirr, Betten etc. müssen zur Verfügung gestellte werden. Impfpass des Tieres behalte ich so lange, bis das Tier wieder abgeholt wird.


7. Grundsätzliches

 

 

Tierbetreuung

 

a) Ein vorheriges kennenlernen des zu betreuendes Tieres ist zum Ersten, Voraussetzung für die Aufnahme bei mir Zuhause. Dann lege ich einen Termin für einen Probetag fest. Wenn alles passt, liegt der Betreuung nichts mehr im Wege.

 

b) Falls eine akute Erkrankung des Tieres, während des Aufenthalts bei mir Zuhause auftritt, muss der Tierbesitzer, oder ein Anvertrauter dessen, entscheiden was mit dem Tier geschehen soll. Dazu benötige ich die Telefonnummer des zuständigen Tierarztes und die Telefonnummer wo der Tierbesitzer oder ein Anvertrauter dessen, zu erreichen ist. Im Notfall werde ich den Tierbesitzer bzw. den Anvertrauten kontaktieren. Die Kosten des Tierarztes gehen zu Lasten des Halters.

 

c) Es muss vor Beginn der Tierbetreuung festgelegt werden, wann das Tier gebracht und wieder abgeholt wird. Das Zubehör für den Hund muss ebenfalls mitgebracht werden. 

 

d) Falls sich Zwischenfälle des Tierbesitzers ereignen, wie zum Bsp. Verspätung oder Krankheit, welche das Abholen des Tieres verzögern, sollte dies mir unverzüglich mitgeteilt werden. Falls der Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt wird und der Tierbesitzer nicht auffindbar oder kontaktierbar ist bzw. kein Ansprechpartner zu erreichen ist, behalte ich mir das Recht vor, den Hund nach einem gewissen Zeitraum (5Tage) an das nächste Tierheim zu übergeben.

 

e) Eine gültige Haftpflichtversicherung mit Bestätigung, dass für Schäden bei einer Betreuung gewährleistet ist und einen aktuellen Impfpass MUSS der Tierbesitzer vorweisen können. Nachweise hierüber sind auf Verlangen seitens H.O.N.A.S  vorzulegen.

Läufige Hündinnen können nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache eventuell aufgenommen werden. Bitte setzen Sie mich darüber in Kenntnis. Hierbei käme ein Zuschlag von 5.- € pro Tag hinzu.

 

8. Haftung

Die Teilnahme am Training geschieht auf eigene Verantwortung. Für alle Personen- und Sachschäden, die der Teilnehmer oder der von ihm mitgebrachte Hund verursacht hat, ist er selbst in voller Höhe ersatzpflichtig. H.O.N.A.S übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, die durch gezeigte Übungen bzw. deren Anwendung entstehen. Ebenso wenig für Verletzungen oder Schäden durch teilnehmende Hunde. Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzten. Sollten einige Punkte der Geschäftsbedingung rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte hiervon unberührt.

 

 9. Gerichtsstand

Gerichtsstand Reutlingen